Willkommen bei der Ombudsstelle des Deutsches Rotes Kreuz e.V. (Generalsekretariat) 

Diese Plattform ist die unabhängige Ombudsstelle des DRK e.V. (Generalsekretariat). Sie wird von der Kanzlei R2Data betrieben und ist vom DRK e.V. organisatorisch und informatorisch vollständig getrennt: Der DRK e.V. hat keinen Zugriff auf die hier eingegebenen Meldungen oder sonstige hier erhobene Daten.

Was ist diese Stelle – und was ist sie nicht?

Die Ombudsstelle ist ein interner Meldekanal des DRK e.V. im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Sie wird auf der Grundlage von § 14 Abs. 1 HinSchG durch einen externen Beauftragten betrieben . Sie ist damit kein Ersatz für die staatlichen externen Meldestellen (z.B. das Bundesamt für Justiz), sondern eine strukturell unabhängige Alternative zur internen Meldestelle des DRK e.V.

Der Unterschied in der Praxis: Während bei der internen Meldestelle (drk.hinweis.digital) das DRK e.V. selbst Ihre Meldung entgegennimmt, werden Meldungen hier ausschließlich durch unabhängige, fachkundige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei R2Data bearbeitet. Der DRK e.V. erfährt nur das, was zur Einleitung notwendiger Maßnahmen erforderlich ist.

Was kann gemeldet werden?

Sie können Hinweise auf mögliche Verstöße einreichen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit beim oder für den DRK e.V. stehen. Dies umfasst insbesondere Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG – etwa Verstöße gegen Strafvorschriften, Datenschutzrecht, Umweltrecht, Arbeitnehmerschutzvorschriften und weitere dort genannte Regelungsbereiche –.

Wichtiger Hinweis zum Schutzstatus: Der gesetzliche Schutz nach dem HinSchG gilt für Meldungen innerhalb des sachlichen Anwendungsbereichs des § 2 HinSchG. Meldungen über sonstige Gesetzesverstöße oder interne Richtlinienverstöße werden entgegengenommen; insoweit bietet der DRK e.V. freiwillig Vertraulichkeit an. Ein gesetzlicher Schutzanspruch nach HinSchG besteht für diesen Bereich nicht .

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertraulichkeit Ihrer Angaben sowie der Schutz Ihrer Identität haben oberste Priorität. Alle Meldungen werden vertraulich und sicher verarbeitet. Sie können Ihre Meldung auch anonym einreichen.

Sämtliche Meldungen werden ausschließlich durch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei R2Data entgegengenommen, geprüft und bearbeitet. Informationen zu Ihrer Identität werden nur weitergegeben, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder von Ihnen ausdrücklich genehmigt wird (§ 9 HinSchG) –.

Schutz von Hinweisgebenden

Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen sind nach § 36 HinSchG verboten . Wer in gutem Glauben eine Meldung erstattet, ist gesetzlich geschützt. Für alle Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß festgestellt worden ist 1.

Weitere Meldemöglichkeiten

  • Interne Meldestelle des DRK e.V.: Wenn Sie Ihre Meldung direkt an das DRK e.V. richten möchten, nutzen Sie die interne Meldestelle unter: https://drk.hinweis.digital/

  • Staatliche externe Meldestelle: Sie haben jederzeit das Recht, sich statt an diese Stelle direkt an die staatliche externe Meldestelle zu wenden (§ 7 Abs. 1 HinSchG) . Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesjustizamt.de

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung an der Wahrung von Integrität und regelkonformem Verhalten innerhalb des DRK e.V.

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